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Kein Mindestabstand im Ligabetrieb oder bei Wettkämpfen

Die WSV-Anfrage an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport brachte nun die erhoffte Klarstellung:

Bei der Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben ist kein Mindestabstand einzuhalten. Lediglich unter den Zuschauern und abseits des Sportbetriebs ist ein Mindestabstand von 1,5 m vorgeschrieben. Ein Hygienekonzept für die Veranstaltung muss erstellt werden. 

Für Ligabetrieb und Wettkämpfe bedeutet dies deutlich mehr Flexibilität, da die vorhandene Anzahl der Schießstände genutzt werden darf.

Alle Informationen rund um das Thema Corona finden Sie in der Infothek auf der WSV1850 Webseite