Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des TSB Horkheim Schützen e.V. Stand Januar 2023

Die Geschäftsordnung ist von der Mitgliederversammlung am 27.01.2023 beschlossen worden und für alle Mitglieder bindend.
Sie regelt im Wesentlichen die Zusammenarbeit im Hauptausschuß und die Beitragssätze. Sie ersetzt alle vorlaufenden Versionen der Geschäftsordnung.

Sollten Teile der Geschäftsordnung der Satzung widersprechen, so gilt die Satzung.

Die Organe des Vereins sind:
a) Mitgliederversammlung
b) Vorstand
c) Hauptausschuss
d) Vereinsjugend


Die Zusammensetzung der Organe des Vereins:
Mitgliederversammlung
Alle Mitglieder des Vereins


Vorstand
1. Vorsitzender (OSM)
2. Vorsitzender (SM)
Schriftführer
Schatzmeister
Sportleiter


Hauptausschuss
1. Vorsitzender (OSM) Gewehrreferent
2. Vorsitzender (SM) Pistolenreferent
Schriftführer Technischer Wart
Kassier stv. Technischer Wart
Sportleiter 1. Beisitzer
Jugendleiter 2. Beisitzer
stv. Jugendleiter

Funktion der Organe des Vereins:
Mitgliederversammlung
Sind in der Vereinssatzung festgelegt.


Vorstand
Sind in der Vereinssatzung festgelegt.


Hauptausschuss
Der Hauptausschuss wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit vom 2. Vorsitzenden geleitet. Er hat die Aufgabe, den Verein satzungsgemäß zu führen.
Der Hauptausschuss kann für bestimmte Angelegenheiten Sonderausschüsse bestellen. Er ist berechtigt Mitglieder bis zur nächsten Hauptversammlung kommissarisch mit Aufgaben zu betrauen.
Ihm obliegen die Vorbereitungen für ordentliche- und außerordentliche Mitgliederversammlungen, wobei vorher festzustellen ist, ob eine Entscheidung aller Mitglieder nach der Satzung erforderlich ist.
Er fasst Beschlüsse über alle in den Ausschüssen diskutierten Themen.
Alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind in Form von Anträgen dem Hauptausschuss vorzulegen. Der Hauptausschuss verwaltet das Vereinsvermögen und beschließt über die
Aufnahme neuer Mitglieder.
Bei der Hauptversammlung stellt er Anträge zu Beitragsfragen. Der Hauptausschuss kann jederzeit Einsicht in die Protokolle der Unterausschüsse nehmen. Von allen Sitzungen des Hauptausschusses sind
Protokolle zu erstellen, die der Sitzungsleiter und der Protokollführer unterzeichnen müssen.


Funktion der Mitglieder des Hauptausschusses:


1. Vorsitzender


Er vertritt den Verein in allen Belangen. Er leitet die Hauptversammlung und Sitzungen des Hauptausschusses. Darüber hinaus hat er das Recht, an Sitzungen der Unterausschüsse als beratendes Mitglied teilzunehmen. Er
empfängt alle Postsendungen für den Verein, die er umgehend an die verschiedenen Ressortleiter weitergeben muss.
Der 1. Vorsitzende ist auch für alle steuerlichen Belange des Vereins verantwortlich. Er kann jedoch diese Aufgabe mit Zustimmung des Hauptausschusses einem anderen Mitglied übertragen oder einen
Steuerfachmann hinzuziehen.
Alle notwendigen Bestätigungen zum Thema Waffenerwerb, Waffenbesitz und Wiederladen werden vom OSM / SM ausgestellt. Der Hauptausschuss wird regelmäßig dazu informiert.


2. Vorsitzender

Er vertritt den 1. Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit in allen Belangen.
Dabei übernimmt er alle Pflichten und Rechte des 1. Vorsitzenden


Schriftführer


Er erstellt die Protokolle der Mitgliederversammlung und der Sitzungen des Hauptausschusses. Er unterschreibt diese und legt Sie dem Sitzungsleiter zur Unterschrift vor.
Seine Aufgabe ist es auch, die Mitgliedermeldungen termingerecht in Zusammenarbeit mit dem Kassier an den Verband und den Landessportbund
zu erstellen. Der Schriftverkehr des Vereins, der nicht in ein bestimmtes Resort fällt, ist von ihm zu erledigen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Pflege der
Mitgliederdaten und die Anlage von neuen Mitgliedern in MitCom.


Schatzmeister


Seine Aufgabe ist es, alle Kassengeschäfte des Vereins abzuwickeln. Er ist verpflichtet, die Kassenvorgänge buchmäßig festzuhalten.
Er hat Vollmachten für alle Vereinskonten. Zum Ende des Geschäftsjahres ist ein Kassenabschluss zu erstellen, den er der
Hauptversammlung vorlegt. Auf Verlangen des Vorstandes oder des Hauptausschusses, legt er einen Zwischenbericht vor.  Als Kassier erstellt er die Beitragsrechnungen für die Barkassierung und
nimmt den Bankeinzug der Jahresbeiträge und sonstiger Gebühren vor. Er bearbeitet alle rückständigen Zahlungen, mahnt diese ggf. an und informiert den Hauptausschuss regelmäßig.


Sportleiter


ihm obliegt die Abwicklung des gesamten Sportverkehrs innerhalb und außerhalb des Vereins. Er kann Schützenversammlungen einberufen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Vorbereitung und Durchführung des
sportlichen Teils von Vereinsveranstaltungen und Schützenfesten. Er ist zuständig für die Einteilung der Schießleiter bei Training und Meisterschaften.


Jugendendleiter


Seine Aufgabe ist die Betreuung der Jugend. Er ist für das Training verantwortlich, wenn dafür nicht vom Hauptausschuss andere Mitglieder beauftragt sind. Er kann Freundschaftskämpfe mit anderen Vereinen
abhalten. Ihm obliegt auch der gesellschaftliche Teil der Jugendarbeit. Er untersteht dem Sportleiter und hat mit ihm in jeweiligen Fall Absprache zu halten.Stv. Jugendleiter
Er vertritt den Jugendleiter in allen Belangen der Jugendarbeit und übernimmt bei seiner Abwesenheit alle Rechte und Pflichten.


Technischer Wart


ihm obliegt die Instandhaltung des Vereinsgebäudes und sämtlicher für den Schießsport benötigter Anlagen. Er legt die Arbeitseinsätze fest und plant die zu erledigenden Arbeiten.
Er führt die Liste mit den geleisteten Arbeitsstunden. Reparaturen mit Kosten von mehr als 500 € sind zu planen und in den Wirtschaftsplan aufzunehmen.
Kurzfristig notwendige große Reparaturen veranlasst er nach Rücksprache mit dem OSM/SM und dem Schatzmeister.


Stv. Technischer Wart


Er vertritt den Technischen Wart in allen Belangen und übernimmt bei dessen Abwesenheit alle Rechte und Pflichten.


Gewehrreferent


Er ist für alle Tätigkeiten, die mit dem Gewehrschießen zusammenhängen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Überwachung des Trainings und aller Sportveranstaltungen des
Gewehrschießens, sowie deren Organisation. Die Meldungen für Meisterschaften und Rundenwettkampfe, muss er in Zusammenarbeit mit dem Sportleiter erledigen.
Er ist zusammen mit dem Pistolenreferent ständiger Vertreter des Sportleiters und muss bei dessen Abwesenheit alle Rechte und Pflichten wahrnehmen.


Pistolenreferent


Er ist für alle Tätigkeiten, die mit dem Pistolenschießen zusammenhängen verantwortlich. Dazu gehören besonders die Überwachung des Trainings und aller Sportveranstaltungen des
Pistolenschießens, sowie deren Organisation. Die Meldungen für Meisterschaften und Rundenwettkämpfen, erstellt er in Zusammenarbeit mit dem Sportleiter.
Er ist zusammen mit dem Gewehrreferent ständiger Vertreter des Sportleiters und nimmt bei dessen Abwesenheit alle Rechte und Pflichten wahr.

1.und 2. Beisitzer


Der 1. und 2. Beisitzer, sind die Sprecher aller Schützenmitglieder und nehmen besondere Aufgaben wahr.


Beiträge und Gebühren:


Die u.a. Beiträge und Gebühren wurden ebenfalls in der Mitgliederversammlung am 27.01.2023 beschlossen.


Angeboten werden vier verschiedene Jahresbeiträge:


Jahresbeitrag A € 95.- Einzelmitgliedschaft:

Der Jahresbeitrag beinhaltet die Standgebühren für Luftgewehr, Luftpistole und Sportpistole / Sportgewehr cal .22 lfB. Für alle anderen Kaliber muss die jeweilige
Standgebühr entrichtet werden.


Jahresbeitrag B € 160.-Einzelmitgliedschaft:
Der Jahresbeitrag B beinhaltet die Standgebühren für das Schießen mit allen zugelassenen Kalibern.


Familienmitgliedschaft:
Enthalten in der Familienmitgliedschaft ist ein Ehepaar, bzw. gesetzlich gleichgestellte Paare, und deren minderjährige Kinder. Der Vorstand kann auf Antrag einer Verlängerung der Familienmitgliedschaft zustimmen, sofern sich
volljährige Jugendliche in der Ausbildung bzw. im Studium befinden.

Für die Familienmitgliedschaft gelten folgende Beiträge:


Familienbeitrag A € 115.-:
Es gelten dieselben Ausführungen wie bei der Einzelmitgliedschaft A


Familienbeitrag B € 180.-:
Es gelten dieselben Ausführungen wie bei der Einzelmitgliedschaft B


Jugendbeitrag € 20,-
Der Jahresbeitrag wird von Jugendlichen entrichtet, die nicht in einem Familienbeitrag erfasst sind. Der Vorstand kann auf Antrag mit der Vorlage eines Ausbildungsvertrages / einer Immatrikulationsbescheinigung einer Verlängerung des Jugendbeitrags zustimmen, sofern sich volljährige Jugendliche in der Ausbildung bzw. im Studium befinden.

BDS-Beitrag: € 33,-
Wir ziehen den Beitrag für den BDS für Schützen mit ein, die keiner anderen BDS-Organisation angehören.


Gastschützen:
Es gilt der Beschluss des Hauptausschusses vom 08.06.2022. Schießt der Gast mit eigenen Waffen beträgt die Standgebühr 30,00 €.
Schießt der Gast mit Vereinswaffen oder den Waffen des einladenden Vereinsmitglieds, beträgt die Standgebühr 15,00 €.
Schießt der Gast EWB-freie Waffen wird keine Standgebühr erhoben.


Arbeitsstunden
Alle zahlenden Vereinsmitglieder im Alter von 18 bis 65 Jahren, sind verpflichtet, 12 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten, sofern sie keinen Jahres- / Familienbeitrag A
entrichten. Für Schützen, die längerfristig nicht am Training teilnehmen können, entfällt die Verpflichtung Arbeitsstunden zu leisten.


Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird ein Betrag von € 30,- fällig Im Einzelfall entscheidet der Hauptausschuss über die Höhe der zu bezahlenden
nicht geleisteten Arbeitsstunden.


Horkheim, den 30.01.2023

 

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